HAUSORDNUNG & VERHALTENSVEREINBARUNGEN
Beschluss im Schulforum am 15.10.2024
Wir wollen als Schule dafür Sorge tragen, dass sich alle als Teil einer Gemeinschaft erleben, aber auch als eigene Persönlichkeit respektiert fühlen und entwickeln können. Die Hausordnung soll zu einem wertschätzenden Schulklima beitragen und helfen, den Schulalltag angenehm und positiv für alle zu gestalten.
- Wir legen Wert auf einen freundlichen Umgang und grüßen einander. Wir begegnen einander mit Respekt, Offenheit und Toleranz sowie Freundlichkeit und Ehrlichkeit.
- Wir achten auf unsere Arbeitsmaterialien und auf die unserer Mitschüler:innen sowie auf unser Schulgebäude und beschädigen nichts. Jegliche Schäden werden umgehend dem Schulerhalter, der Stadtgemeinde Bad Aussee, gemeldet.
- Im Schulhaus tragen wir Hausschuhe. (keine Turnschuhe)
- Zu Unterrichtsbeginn gehen wir rechtzeitig in die jeweiligen Klassen- bzw. Gruppenräume. Das Unterrichtsmaterial ist hergerichtet.
- wir essen in den Pausen. Im Schulgebäude herrscht Kaugummiverbot.
- Handys sind während des Aufenthalts im Schulgebäude im verschließbaren Garderobenfach aufzubewahren. Sie dürfen nur nach ausdrücklicher Anweisung durch Lehrpersonen im Unterricht verwendet werden.
- Im Schulgebäude ist Laufen, Raufen und das Werfen von Gegenständen verboten.
- Waffen, waffenähnliche Gegenstände sowie Messer und illegale und aufputschende Substanzen (Cola und Energydrinks, Energy Pouches) sind im Schulgebäude, am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ausdrücklich verboten.
- Die Fenster in den Klassen sind während der Pausen gekippt oder geschlossen. Während der Pausen sind die SMART Boards und die iPads ausgeschaltet.
- Um unsere Klassen und unser Schulgebäude sauber zu halten, achten wir auf sorgfältige Mülltrennung
- Am Ende des Unterrichts werden die Sessel auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen, die Abfallbehälter entleert und gegebenenfalls die Beleuchtung ausgeschaltet.
- Das Verlassen der Schulgebäude ist während der Unterrichtszeit nur nach Absprache mit einer Lehrperson erlaubt.
- Aufgrund der Brandschutzbestimmungen werden keine Wasserkocher oder Kaffeemaschinen in den Unterrichtsräumen aufgestellt.
- Während der Freistunde werden die Schüler:innen nicht beaufsichtigt (SchUG §51). Sie haben die Möglichkeit, sich in ihrer Stammklasse oder in der Aula im Erdgeschoß aufzuhalten.
- Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (Alkohol, Nikotin, Nikotinbeutel) werden von der Schulleitung an die Behörden weitergeleitet.
- In der Schule und bei Schulveranstaltungen achten wir auf saubere und angemessene Kleidung.
Wo gelten unsere Hausordnung + Verhaltensvereinbarungen:
- in den Schulgebäuden
- am Schulgelände
- bei Schulveranstaltungen
- bei schulbezogenen Veranstaltungen (Exkursionen, Sportwochen)
Gründe für eine Eintragung mit Elterninformation
- Fälschen von Unterschriften und Dokumenten, Lügen und Schwindeln, grobe verbale Entgleisungen
- Selbst- und Fremdgefährdung
- Alkohol, Nikotin + behördliche Meldung
- Mitnahme und Benützung von Waffen + behördliche Meldung
- Missbräuchliche Verwendung von sozialen Medien (Cybermobbing) + behördliche Meldung
- Sachbeschädigungen
- Massives Stören im Unterricht, in Extremfällen – Abholung durch die Erziehungsberechtigten + Gespräch mit dem Schulleiter, KV, Erziehungsberichtigen und Schüler:in
- 3 x Handyabnahme
Maßnahmen bei Eintragungen:
Bei jeder Eintragung werden die Erziehungsberechtigten und der Klassenvorstand schriftlich informiert. Das Info-Blatt ist unterschrieben bei der betroffenen Lehrperson abzugeben.
1x Eintragung: maximal „Zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
2x Eintragungen: maximal „Wenig zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
3x Eintragungen: Gespräch mit Schulleiter, KV, Erziehungsberichtigen und Schüler:in
+Frühwarnung für ein „Nicht zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
4x Eintragungen: „Nicht zufriedenstellend“ im Verhalten
5x Eintragungen: Schulkonferenz laut § 49 abs. 2 bis 9 SchuUG
(Schulleitung, Eltern, Klassenlehrer:in, Schüler:in werden vorgeladen. Stellungsnahmerecht für
Erziehungsberechtigte und Schüler:in. Anschließend werden von der Schule entsprechende Maßnahmen
(keine Teilnahme bei Schulveranstaltungen usw.) festgelegt.
*Für die Verhaltensnote im 1. Halbjahr gelten alle Eintragungen. Sollten im 2. Halbjahr keine weiteren Eintragungen dazukommen, so kann sich die Verhaltensnote gegenüber dem Halbjahr um einen Grad verbessern.
Bei jeder Eintragung werden die Erziehungsberechtigten und der Klassenvorstand schriftlich informiert. Das Info-Blatt ist unterschrieben bei der betroffenen Lehrperson abzugeben.
1x Eintragung: maximal „Zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
2x Eintragungen: maximal „Wenig zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
3x Eintragungen: Gespräch mit Schulleiter, KV, Erziehungsberichtigen und Schüler:in
+Frühwarnung für ein „Nicht zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
4x Eintragungen: „Nicht zufriedenstellend“ im Verhalten
5x Eintragungen: Schulkonferenz laut § 49 abs. 2 bis 9 SchuUG
(Schulleitung, Eltern, Klassenlehrer:in, Schüler:in werden vorgeladen. Stellungsnahmerecht für
Erziehungsberechtigte und Schüler:in. Anschließend werden von der Schule entsprechende Maßnahmen
(keine Teilnahme bei Schulveranstaltungen usw.) festgelegt.
*Für die Verhaltensnote im 1. Halbjahr gelten alle Eintragungen. Sollten im 2. Halbjahr keine weiteren Eintragungen dazukommen, so kann sich die Verhaltensnote gegenüber dem Halbjahr um einen Grad verbessern.
Keine Hausschuhe:
Unerlaubte Handynutzung: Unangemessene(s) Verhalten, Umgangsformen, Kleidung: |
Information des Klassenvorstandes, dieser entscheidet über weitere Maßnahmen.
Handy wird abgenommen - Eintrag in die Vormerkliste, Handy darf am Ende des Schultages abgeholt werden. Gespräch mit Lehrperson, bei Wiederholung --> Vorladung der Erziehungsberechtigten |