VERHALTENSVEREINBARUNGEN
Laut des Beschlusses im Schulforum vom 22.03.2023
- Wir legen Wert auf einen freundlichen Umgang und grüßen einander. Wir begegnen einander mit Respekt, Freundlichkeit und Ehrlichkeit.
- Wir achten auf unsere Arbeitsmaterialien und auf die unserer MitschülerInnen, sowie auf unser Schulgebäude und beschädigen nichts.
- Im Schulhaus tragen alle SchülerInnen Hausschuhe (keine Turnschuhe).
- Alle SchülerInnen begeben sich spätestens mit dem Läuten in ihre Klassen und richten die entsprechenden Unterrichtsmaterialien her.
- Während des Unterrichts wird nicht gegessen. Im Schulgebäude herrscht Kaugummiverbot.
- Handys sind im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt und müssen im Spind verwahrt werden. Sie dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch Lehrpersonen im Unterricht verwendet werden. Nach Gebrauch müssen sie wieder im Spind verwahrt werden.
- Im Schulgebäude ist Laufen, Raufen und das Werfen von Gegenständen verboten.
- Waffen, waffenähnliche Gegenstände sowie Messer und illegale und aufputschende Substanzen (Cola und Energydrinks) sind im Schulgebäude, am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ausdrücklich verboten.
- Die Fenster in den Klassen sind während der Pausen gekippt oder geschlossen.
- Um unsere Klassen und unser Schulgebäude sauber zu halten, achten wir auf sorgfältige Mülltrennung.
- Das Verlassen des Schulgebäudes ist während der Unterrichtszeit nur nach Absprache mit einer/einem LehrerIn erlaubt.
- Während der Freistunde werden die SchülerInnen nicht beaufsichtigt (SchUG §51). Sie haben die Möglichkeit, sich in ihrer Stammklasse aufzuhalten. Der Aufenthalt in der Garderobe ist nicht gestattet.
- Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (Alkohol, Nikotin) werden von der Schulleitung an die Behörden weitergeleitet.
- Angemessene, saubere Kleidung ist uns in der Schule und bei Schulveranstaltungen sehr wichtig, deshalb verzichten wir auf das Tragen von bauchfreien Leibchen, extrem kurzen Hotpants, Miniröcken und Kapperln.
o gelten unsere Verhaltensvereinbarungen:
Gründe für eine Eintragung:
Maßnahmen bei Eintragungen:
Bei jeder Eintragung werden die Eltern / Erziehungsberechtigten und der Klassenverstand schriftlich von der jeweiligen Lehrkraft informiert. Das Info-Blatt ist unterschrieben bei der betroffenen Lehrkraft abzugeben.
*Für die Verhaltensnote im 1. Halbjahr gelten alle Eintragungen. Sollten im 2. Halbjahr keine weiteren Eintragungen dazukommen, so kann sich die Verhaltensnote gegenüber dem Halbjahr um einen Grad verbessern.
- im Schulgebäude
- am Schulgelände
- bei Schulveranstaltungen
- bei schulbezogenen Veranstaltungen (Exkursionen, Sportwochen)
Gründe für eine Eintragung:
- Fälschen von Unterschriften und Dokumenten
- Lügen und Schwindeln
- grobe verbale Entgleisungen
- Selbst- und Fremdgefährdung
- Alkohol, Nikotin + behördliche Meldung
- Mitnahme und Benützung von Waffen + behördliche Meldung
- Missbräuchliche Verwendung von sozialen Medien
- (Cybermobbing) + behördliche Meldung
- Sachbeschädigungen
- Massives Stören im Unterricht
in extrem Fällen – Abholung durch die Eltern + Gespräch mit dem Schulleiter, KV, Erziehungsberichtigen und SchülerInnen - 3 x Handy Abnahme
Maßnahmen bei Eintragungen:
Bei jeder Eintragung werden die Eltern / Erziehungsberechtigten und der Klassenverstand schriftlich von der jeweiligen Lehrkraft informiert. Das Info-Blatt ist unterschrieben bei der betroffenen Lehrkraft abzugeben.
- 1x Eintragung: maximal „Zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
- 2x Eintragungen: maximal „Wenig zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
- 3x Eintragungen: Gespräch mit Direktor, KV, Erziehungsberichtigen und SchülerInnen
+ Frühwarnung für ein „Nicht zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote* - 4x Eintragungen: „Nicht zufriedenstellend“ im Verhalten
- 5x Eintragungen:
Schulkonferenz: laut § 49 Abs. 2 bis 9SchuUG
Schulleitung, Eltern, KlassenlehrerInnen, SchülerInnen werden vorgeladen.
Stellungsnahmerecht für Eltern / Erziehungsberechtigte und SchülerIn. Anschließend werden von der Schule entsprechende Maßnahmen (keine Teilnahme bei Schulveranstaltungen, usw..) festgelegt.
*Für die Verhaltensnote im 1. Halbjahr gelten alle Eintragungen. Sollten im 2. Halbjahr keine weiteren Eintragungen dazukommen, so kann sich die Verhaltensnote gegenüber dem Halbjahr um einen Grad verbessern.
SONSTIGE MASSNAHMEN:
Spindschlüssel vergessen: (laut Mappe der 1. Garderobenaufsicht) Keine Hausschuhe: Unerlaubte Handynutzung: Unangemessene(s) Verhalten, Umfangsformen, Kleidung: |
Information des Klassenvorstandes, dieser entscheidet weitere Maßnahmen Handy wird abgenommen - Eintragung in "Handyliste". Handy wird am Ende des Schultages abgeholt Gespräch mit LehrerIn, bei Wiederholung: Vorladung der Eltern / Erziehungsberechtigten |