HAUSORDNUNG & VERHALTENSVEREINBARUNGEN
Beschluss im Schulforum am 17. Oktober 2023
Wir wollen als Schule dafür Sorge tragen, dass sich Jede und Jeder als Teil einer Gemeinschaft erlebt, aber auch als eigene Persönlichkeit respektiert fühlt und entwickeln kann. Die Hausordnung soll zu einem wertschätzenden Schulklima beitragen und helfen, den Schulalltag angenehm und positiv für alle zu gestalten.
- Wir legen Wert auf einen freundlichen Umgang und grüßen einander. Wir begegnen einander mit Respekt, Offenheit und Toleranz sowie Freundlichkeit und Ehrlichkeit.
- Wir achten auf unsere Arbeitsmaterialien und auf die unserer MitschülerInnen sowie auf unser Schulgebäude und beschädigen nichts.
- Im Schulhaus tragen alle SchülerInnen Hausschuhe (keine Turnschuhe). Ein Wechsel zwischen Hauptgebäude und Containergebäude ist nur mit Straßenschuhen zulässig.
- Zu Unterrichtsbeginn befinde ich mich auf meinem Platz und habe meine Unterrichtsmaterialien hergerichtet.
- Während des Unterrichts wird nicht gegessen. Im Schulgebäude herrscht Kaugummiverbot.
- Handys sind während des Aufenthalts im Schulgebäude auszuschalten und in der Schultasche oder im Spind aufzubewahren. Sie dürfen nur nach ausdrücklicher Anweisung durch Lehrpersonen im Unterricht verwendet werden.
- Im Schulgebäude ist Laufen, Raufen und das Werfen von Gegenständen verboten.
- Waffen, waffenähnliche Gegenstände sowie Messer und illegale und aufputschende Substanzen (Cola und Energydrinks, Energypouches) sind im Schulgebäude, am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ausdrücklich verboten.
- Die Fenster in den Klassen sind während der Pausen gekippt oder geschlossen.
- Um unsere Klassen und unser Schulgebäude sauber zu halten, achten wir auf sorgfältige Mülltrennung
- Am Ende des Unterrichts werden die Sessel auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen, die Abfallbehälter entleert und gegebenenfalls die Beleuchtung ausgeschaltet.
- Das Verlassen der Schulgebäude ist während der Unterrichtszeit nur nach Absprache mit einer/einem LehrerIn erlaubt.
- Auf Grund der Brandschutzbestimmungen werden keine Wasserkocher oder Kaffeemaschinen in den Unterrichtsräumen aufgestellt.
- Während der Freistunde werden die SchülerInnen nicht beaufsichtigt (SchUG §51). Sie haben die Möglichkeit, sich in ihrer Stammklasse aufzuhalten. Der Aufenthalt in der Garderobe ist nicht gestattet.
- Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (Alkohol, Nikotin, Nikotinbeutel) werden von der Schulleitung an die Behörden weitergeleitet.
- In der Schule und bei Schulveranstaltungen achten wir auf saubere und angemessene Kleidung.
Wo gelten unsere Hausordnung + Verhaltensvereinbarungen:
- in den Schulgebäuden
- am Schulgelände
- bei Schulveranstaltungen
- bei schulbezogenen Veranstaltungen (Exkursionen, Sportwochen)
Gründe für eine Eintragung mit Elterninformation
- Fälschen von Unterschriften und Dokumenten, Lügen und Schwindeln, grobe verbale Entgleisungen
- Selbst- und Fremdgefährdung
- Alkohol, Nikotin + behördliche Meldung
- Mitnahme und Benützung von Waffen + behördliche Meldung
- Missbräuchliche Verwendung von sozialen Medien (Cybermobbing) + behördliche Meldung
- Sachbeschädigungen
- Massives Stören im Unterricht, in extrem Fällen – Abholung durch die Eltern + Gespräch mit dem Schulleiter, KV, Erziehungsberichtigen und SchülerInnen
- 3 x Handy Abnahme
Maßnahmen bei Eintragungen:
Bei jeder Eintragung werden die Eltern und der Klassenvorstand schriftlich vom jeweiligen LehrerIn informiert. Das Info-Blatt ist unterschrieben beim betroffenen LehrerIn abzugeben.
1x Eintragung: maximal „Zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
2x Eintragungen: maximal „Wenig zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
3x Eintragungen: Gespräch mit Direktor, KV, Erziehungsberichtigen und SchülerInnen
+Frühwarnung für ein „Nicht zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
4x Eintragungen: „Nicht zufriedenstellend“ im Verhalten
5x Eintragungen: Schulkonferenz laut § 49 abs. 2 bis 9 SchuUG
(Schulleitung, Eltern, KlassenlehrerInnen, SchülerIn werden vorgeladen. Stellungsnahmrecht für Eltern
und SchülerIn. Im Anschluss werden von der Schule entsprechende Maßnahmen festgesetzt. )
*Für die Verhaltensnote im 1. Halbjahr gelten alle Eintragungen. Sollten im 2. Halbjahr keine weiteren Eintragungen dazukommen, so kann sich die Verhaltensnote gegenüber dem Halbjahr um einen Grad verbessern.
Bei jeder Eintragung werden die Eltern und der Klassenvorstand schriftlich vom jeweiligen LehrerIn informiert. Das Info-Blatt ist unterschrieben beim betroffenen LehrerIn abzugeben.
1x Eintragung: maximal „Zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
2x Eintragungen: maximal „Wenig zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
3x Eintragungen: Gespräch mit Direktor, KV, Erziehungsberichtigen und SchülerInnen
+Frühwarnung für ein „Nicht zufriedenstellend“ in der Verhaltensnote*
4x Eintragungen: „Nicht zufriedenstellend“ im Verhalten
5x Eintragungen: Schulkonferenz laut § 49 abs. 2 bis 9 SchuUG
(Schulleitung, Eltern, KlassenlehrerInnen, SchülerIn werden vorgeladen. Stellungsnahmrecht für Eltern
und SchülerIn. Im Anschluss werden von der Schule entsprechende Maßnahmen festgesetzt. )
*Für die Verhaltensnote im 1. Halbjahr gelten alle Eintragungen. Sollten im 2. Halbjahr keine weiteren Eintragungen dazukommen, so kann sich die Verhaltensnote gegenüber dem Halbjahr um einen Grad verbessern.
Keine Hausschuhe:
Unerlaubte Handynutzung: Unangemessene(s) Verhalten, Umgangsformen, Kleidung: |
Information des Klassenvorstandes, dieser entscheidet über weitere Maßnahmen.
Handy wird abgenommen - Vermerk im Handkatalog. Handy darf am Ende des Schultages abgeholt werden. Gespräch mit LehrerIn, bei Wiederholung --> Vorladung des/der Erziehungsberechtigten |